Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren

Im Juni haben wir als SPD-Bundestagsfraktion ein Positionspapier zum Recht auf reproduktive Selbstbestimmung verabschiedet. Darin sprechen wir uns für eine alternative Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuchs mit einem besseren Schutzkonzept für das ungeborene Leben aus. Grundlage für dieses Papier waren die Ergebnisse der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.

Das Recht auf Selbstbestimmung der Frauen wird durch die aktuelle Regelung nicht ausreichend berücksichtigt. Die Regelung ist nicht zeitgemäß. Eine schwangere Frau sollte frei über ihren eigenen Körper, ihre Sexualität und ihr Leben entscheiden können. Aus diesem Grund wollen wir den § 218 aus dem Strafgesetzbuch holen.

Die aktuelle Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch hat eine stigmatisierende Wirkung. Sie belastet Frauen und Familien in Notsituationen zusätzlich und erschwert Ärztinnen und Ärzten die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. Im Allgemeinen ist die Versorgungslage im ganzen Land unzureichend. Die Zahl der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, hat sich zwischen 2003 und 2021 fast halbiert. Gerade in ländlichen Regionen gibt es vielerorts keine Einrichtungen mehr, sodass ungewollt Schwangere lange Anreisewege auf sich nehmen müssen. Ich bin der Meinung, um eine zuverlässige Versorgung zu garantieren, müssen wir Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren. Entkriminalisierung führt zu Entstigmatisierung und das schafft Versorgungssicherheit.