Ich bin sehr froh, dass meine Fraktion und ich in der letzten Sitzungswoche des Bundestages, einen Meilenstein gegen die Ausbeutung von Arbeiter:innen in Deutschland erreichen konnten. Der Deutsche Bundestag hat heute mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz den besseren Schutz von Beschäftigten in der Fleischindustrie beschlossen. Und ich bin ehrlich, der Widerstand der Union war groß, weil diese harte Arbeitgeberinteressen vertreten haben.
Wir als Gesetzgeber verändern nun das ganze Geschäftsmodell derjenigen Betriebe, die in der Vergangenheit immer wieder durch die unerträgliche Behandlung ihrer Beschäftigten aufgefallen sind. Unbezahlte Überstunden, überteuerte und schlechte Unterkünfte, mangelnde Hygiene, unrechtmäßige Anrechnung von Arbeitsmaterial und Verstöße gegen das Arbeitszeit- und Mindestlohngesetz gehören damit der Vergangenheit an. Das ist für mich ein wichtiger Schritt. Damit beweist die Politik, dass sie nicht machtlos ist und den Fleischbaronen das Handwerk legen kann. Fleisch ist ein Handwerksprodukt, das wir schätzen müssen. Und für mich ist deswegen klar, dass wir auch die Handwerkerinnen und Handwerker wertschätzen müssen.
Um die organisierte Verantwortungslosigkeit in der Fleischindustrie zu durchbrechen, verpflichten wir die Unternehmen in ihrem Kernbereich nur noch mit eigenen Beschäftigten tätig zu werden. Werkverträge und Leiharbeit werden dort verboten. Allein in der Fleischverarbeitung können per Tarifvertrag in engen Grenzen und auf drei Jahre befristet, abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Das stärkt die Tarifbindung in einer Branche mit wenigen Tarifverträgen, gilt aber nur für eine sehr begrenzte Anzahl von Leiharbeitskräften. Beim Schlachten und Zerlegen gilt auch diese Ausnahme nicht. Werkverträge werden für den gesamten Kernbereich verboten.
Ich bin überzeugt, dass die Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitsschutzes und die Zustände in den Fabriken nicht länger verwischt werden kann. Sie liegt nun eindeutig allein bei den Inhabern der Fleischfabriken, die sich nicht mehr hinter Sub-Unternehmer-Ketten verstecken können. Was mir sehr wichtig ist: Die Metzgerei um die Ecke betrifft unser Gesetz nicht. Kleine Handwerksbetriebe sind explizit von den strengeren Vorschriften ausgenommen. Wer weniger als 50 Menschen beschäftigt, ist von den Verschärfungen nicht betroffen. Das Verkaufspersonal zählt dabei nicht mit. Denn diese Betriebe waren in der Vergangenheit nie das Problem. Was wir mit diesem Gesetz beenden, sind die oft miserablen Zustände in den Fleischfabriken – und das ist höchste Zeit. Für mich gilt, dass wir in weiteren Branchen diese Regelungen einfügen müssen. Dabei denke ich zum Beispiel an den gesamten Logistik und den Internethandel, in dem teilweise nach wie vor unerträgliche Arbeitsbedingungen bestehen.
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