Als SPD Bundestagsfraktion haben wir bereits Ende 2018 erste Verbesserungen für intergeschlechtliche Menschen erreicht (BT Drs. 19/6467). Im März 2021 haben wir ein Gesetz verabschiedet, welches mit dem dort geregelten „OP-Verbot“ das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit gestärkt hat (BT Drs. 19/24686). Dieses verabschiedete Gesetz regelt den Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in wesentlich konkreterer und umfassender Form als in den vorgeschlagenen Gesetzen der Oppositionsfraktionen.

An diese beiden wichtigen Gesetze hätte ich gern mit einer Reform des Transsexuellengesetzes (TSG) angeknüpft. Denn das Gesetz sollte aus meiner Sicht in seiner bestehenden Form dringend abgeschafft werden.

Doch eine Reform macht aus meiner Sicht nur Sinn, wenn die Anerkennung der Geschlechtsidentität und der Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung die Grundlagen einer Neugestaltung des Gesetzes bilden. Obwohl sich die SPD Fraktion in zahlreichen Verhandlungsrunden und intensiver Bemühungen dafür eingesetzt hat war eine solche Reform leider mit unserem Koalitionspartner nicht zu machen. 

Gemeinsam mit der Bundesjustizministerien und der Bundesfamilienministerien hat die SPD-Bundestagsfraktion immer wieder Anläufe gestartet, um eine Neugestaltung zu erreichen, die diesen Namen auch verdient. Allerdings konnte mit der CDU/CSU nicht annähernd ein tragbarer Kompromiss gefunden werden, den wir als SPD-Bundestagsfraktion verantworten könnten. Daher haben wir uns im Frühjahr als SPD-Bundestagsfraktion dafür entschieden, die Verhandlungen zur Reform des TSG zu beenden. Eine konstruktive Arbeit mit der CDU/CSU war absolut nicht machbar. Mein und unser Ziel ist eine Reform im Sinne der Betroffenen, nicht eine Reform um jeden Preis. 

Der größte Streitpunkt mit der Union war die Gestaltung einer Beratung für Betroffene, welche die bislang vorgesehenen psychologischen Gutachten ersetzen soll. Wir lehnen eine pathologisierende Beratung durch Psychologen und Mediziner ab. Für uns ist klar: Transsexualität ist keine Krankheit! 

Trans*kinder und –jugendliche sind besonders schutzbedürftig und im Umgang mit ihnen bedarf es einer großen Sensibilität. Inwieweit welche irreversiblen Eingriffe durch die Jugendlichen veranlasst werden können, muss geklärt sein. Das wird durch die vorgeschlagenen Gesetzesentwürfe nicht abschließend geklärt. Anhörungen und Folgeabschätzungen wären mit der Annahme der Gesetzentwürfe nicht mehr möglich. 

Ich möchte an dieser Stelle noch auf einen Aspekt aufmerksam machen: 

Durch eine Reform des Transsexuellengesetzes werden Schutzräume für Frauen selbstverständlich nicht gefährdet – ebenso wenig das Kindeswohl. Diese Diskussion halte ich für sehr gefährlich. Es handelt sich in diesem Zusammenhang nicht um eine Konkurrenz zwischen Frauenförder- und Schutzmaßnahmen und Selbstbestimmungsrecht für transgeschlechtliche Personen. Sondern es handelt von Menschenrechtsschutz, der zur Aufgabe des Staates und der Gesetzgeberin gehört. Dieser gilt nicht nur aufgrund eines biologischen Geschlechts. 

Sowohl die Diskriminierung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts als auch die Diskriminierung von Trans*, Inter* und non-binären Personen aufgrund ihres Geschlechts müssen verhindert und beseitigt werden. Der Schutz der einen darf selbstverständlich nicht auf Kosten der anderen geschehen – und umgekehrt. Das ist eine der großen Herausforderungen, die wir uns als Gesetzgeberin in Zukunft stellen müssen und werden. 

Da wir mit CDU und CSU eine Koalition bilden, sind wir an die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag gebunden. Diese besagen, dass wir als Regierungskoalition einheitlich abstimmen. Dadurch können wir in manchen Fällen dafür sorgen, dass rückwärtsgewandte Initiativen abgewendet werden. 

Im vorliegenden Fall ist es besonders schmerzlich, aber eine Zustimmung ist mir heute bei den Gesetzentwürfen (BT-Drs. 19/19755) und (BT-Drs. 19/20048) nicht möglich. 

Die Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen gleichen zu großen Teilen unseren eigenen Entwürfen. Die Ministerien für Recht und Verbraucherschutz sowie für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben, wie bereits erklärt, entsprechende konkrete gesetzliche Regelungen entworfen.

Ich vertraue darauf, dass unser Entwurf gemeinsam mit den Entwürfen der Opposition eine gute Grundlage bieten, um die Reform des Transsexuellengesetzes – mit neuen Mehrheiten jenseits von CDU und CSU in der Regierung –  in der nächsten Legislaturperiode umzusetzen können. Damit wir zu einer progressiven und vor allem auch lebensrealistischen Einigung kommen, die den Titel Reform auch verdient.