Endlich mehr Rechtssicherheit für Rettungskräfte dank der Änderung des Notfallsanitätergesetzes!

Ich freue mich, dass der Bundestag über die dringend benötigte und längst überfällige Änderung der Rechtssicherheit im Notfalleinsatz entschieden hat. Endlich können Notfallsanitäterinnen und -sanitäter im Notfalleinsatz auch in Abwesenheit des Notarztteams eigenverantwortlich notwendige heilkundliche Maßnahmen durchführen. Wir als SPD haben dies schon lange gefordert. Denn wir finden: die Gesundheit der Betroffenen sollte im Notfalleinsatz an erster Stelle stehen, ohne das zertifizierte Ersthelfer:innen zusätzlich noch um Strafen fürchten müssen.

Als ehrenamtliches Mitglied im Landesvorstand des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) ist mir diese Änderung besonders wichtig. Uns allen ist bewusst, dass es in diesen Situationen auf jede Sekunde ankommt. Auch wenn die Notfallsanitäter:innen als erste vor Ort sind, müssen sie oft jedoch bis zum Eintreffen des Notarztes/der Notärztin warten. Dank des neuen Beschlusses ist dies nun nicht mehr zwingend: Bis zum Eintreffen der Notärzt:innen sind die Sanitäter:innen jetzt befugt anhand ihres erlernten Wissens Notfallpatient:innen umfassend zu versorgen. Mit dieser Änderungen stärken wir die professionelle Arbeit der Sanitäterinnen und Sanitäter.

Bislang konnten diese im Fall von lebensbedrohlichen Zuständen der Patientinnen und Patienten ihr lebensrettenden Wissens erst auf Anweisung des notärztlichen Personals einsetzen. Anderenfalls mussten sie sich auf einen rechtfertigenden Notstand berufen und ihr Handeln gegebenenfalls gerichtsfest begründen. Ich bin froh, dass Ersthelfer:innen nun ohne diese bürokratischen Hürden mit mehr Befugnissen ihrer Arbeit nachgehen können und im Notfall bereits an der Unfallstelle eine weitere Stütze darstellen. Denn: eine umfassende Erstversorgung sollte immer das primäre Ziel sein. Vor allem, da für eben diesen Ernstfall die Notfallsanitäter:innen bereits jetzt umfassend geschult sind.

Schon bei Beschluss des Notfallsanitätergesetzes hatten wir als die SPD-Bundestagsfraktion daher eine derartige Klarstellung gefordert, um die Rechtssicherheit von Rettungsorganisationen im Notfall zu gewährleisten. Dies wurde damals aber von CDU/CSU und FDP abgelehnt. Nun ist es endlich gelungen, den Knoten zu durchschlagen und Klarheit zu schaffen: Notfallsanitäter:innen können eigenverantwortlich heilkundliche Maßnahmen ergreifen. Gerade im Interesse einer bestmöglichen Patientenversorgung freue ich mich daher über die Gesetzesänderung. Denn mehr Befugnisse bedeuten in diesem Fall eben auch endlich mehr Rechtssicherheit für Rettungsorganisationen!