Am Dienstag entschied der Europäische Gerichtshof, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer systematisch erfassen müssen. Die Saarbrücker Bundestagsabgeordnete Josephine Ortleb (SPD) begrüßt das Urteil, warnt aber auch vor möglichen Folgen für den Arbeitszeitenschutz.

Josephine Ortleb dazu: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat das Ziel, Arbeitnehmer*innen vor Ausbeutung zu schützen. Durch eine konsequente Erfassung der Arbeitsstunden werden auch Überstunden eindeutig ermittelt. Arbeitnehmer*innen werden damit in ihren Rechten gestärkt. Das unterstütze ich ausdrücklich.“

„Allerdings darf es durch das EuGH Urteil keinesfalls zu einer Öffnung des Arbeitsschutzes zu Lasten der Beschäftigten kommen.“ so Ortleb weiter. „Wenn wir jetzt über mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung reden, muss der Schutz der Arbeitnehmer*innen unbedingt gewahrt bleiben. So darf es zum Beispiel nicht zu einer Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit kommen.“