Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite werden die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Bundesregierung mehr Verantwortung bei der Bewältigung dieses so schwerwiegenden, grenz- und bundesländerüberschreitenden Infektionsgeschehens übernehmen kann. Damit tritt in dieser außergewöhnlichen Situation die Bundesregierung mit eigenen Kompetenzen an die Seite der Bundesländer.

„Der Deutsche Bundestag hat mit dem heutigen Beschluss eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Durch den Beschuss erhält das Bundesgesundheitsministerium eigene Kompetenzen zur unmittelbaren Anordnung von Maßnahmen und zum Erlass von Rechtsverordnungen. Alle Maßnahmen dienen dazu, die bundesländerübergreifende Verbreitung des Coronavirus COVID 19 weiter einzudämmen und zu verlangsamen. Das gilt sowohl für die Versorgung mit Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Medizinprodukten, insbesondere Schutzausrüstung und Labordiagnostik, als auch für die medizinische und pflegerische Versorgung. Das ist für Saarbrücken und das ganze Saarland gut und richtig“ so Josephine Ortleb.

„Das Bundesinfektionsschutzgesetz erhält eine Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und deshalb auf Hilfe angewiesen sind. Betroffene Eltern haben danach einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können, weil die Kita oder die Schule geschlossen wurde und keine Betreuungsmöglichkeit verfügbar ist. Möglich ist eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Verdienstausfalls (höchstens 2.016 Euro). Zuständig ist das jeweilige Bundesland. Diese Regelung war uns als SPD und Bundesfamilienministerin Giffey wichtig. Ich begrüße zudem, dass die saarländische Bildungsministerin Streicher-Clivot erreichen konnte, dass Eltern von Kitakindern vorerst von den Beiträgen befreit werden können, wenn sie etwa durch Kurzarbeit, Elternbeiträge nicht zahlen können oder wollen. Das Land springt im Rahmen einer Ausfallbürgschaft ein und schirmt die Träger ab. Damit ergänzt sich die solidarische Familienpolitik des Bundes und des Landes sinnvoll“ sagt die Bundestagsabgeordnete Josephine Ortleb abschließend.