Eine Wahlrechtsreform für eine inklusivere Gesellschaft muss schnell erfolgen. Die Große Koalition im Bund hat in ihrem Koalitionsvertrag ein weiteres Mal nach 2013 eine Wahlrechtsänderung zugunsten von Menschen mit Vollbetreuung und Behinderung vereinbart. „Wir haben uns als Weltgemeinschaft auf die UN-Behindertenrechtskonvention geeinigt, so dass Menschen mit Behinderung endlich gleichberechtigt am politischen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Deutschland muss dies nun endlich umsetzen.“, sagt die Bundestagsabgeordnete.
Ein inklusives Wahlrecht ist Voraussetzung, dass Menschen nicht pauschal von ihrem Menschenrecht der Teilnahme an Wahlen ausgeschlossen werden. Die Bundestagsabgeordnete fordert an dieser Stelle, dass die Verschleppung von politischen Projekten der Großen Koalition – in diesem Fall noch aus der letzten Legislaturperiode – ein Ende nimmt und wichtige gesellschaftliche Fortschritte nicht weiter ausgebremst werden: „Denn gerade in Zeiten, in denen rechte politische Kräfte behinderte Menschen in ein negatives Bild rücken, gilt es klar zu machen, dass alle Menschen ein vollwertiger Teil dieser Gesellschaft sind und dementsprechend partizipieren sollen.“, so Josephine Ortleb weiter.
Seit vielen Jahren kämpfen Behinderten- und Selbsthilfeverbände zu recht für diese Forderungen. Auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft darf dieser Ausschluss daher keine Hürde mehr sein. In Finnland und Irland ist dies seit vielen Jahren Realität. Dort gibt es keinen Ausschluss oder erst nach einer Einzelprüfung durch eine/n Richter*in.
Auch im Saarland gibt es eine entsprechende Vereinbarung der Koalitionsfraktionen. „Eine lebendige Demokratie erfordert, dass wir die politische Teilhabe immer weiter ausbauen und Hürden abbauen. Für die Menschen in Saarbrücken und im Saarland sollte dies zur Kommunalwahl 2019 endlich möglich sein.“ sagt Josephine Ortleb abschließend. Dabei erinnert die Bundestagsabgeordnete auch an die Debatte um das Wahlalter mit 16.