Zur Debatte über die krisenbedingten Ausnahmen im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales äußert sich die Saarbrücker Bundestagsabgeordnete wie folgt:

„Für einige systemrelevante Berufe gelten krisenbedingte Ausnahmen, um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung, die Abläufe im Gesundheitswesen und der pflegerischen Versorgung sowie der Daseinsvorsorge zu garantieren. Diese sind begrenzt und eindeutig zeitlich befristet. Auf die Rücknahme dieser Ausnahmen lege ich dann auch Wert“ sagt die Saarbrücker Abgeordnete.

„Diese krisenhafte Situation darf kein Einfallstor für eine weitere Aufweichung im sensiblen Bereich der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, der Mindestruhezeiten sowie am grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen darstellen. Weiteren Forderungen dahingehend erteile ich eine klare Absage. Denn schon vor Corona sind Arbeitnehmer*innen durch die normalen Arbeitszeiten, inklusive Überstunden, und die Arbeitsbedingungen an ihre Belastungsgrenze gestoßen. Erkämpfte Errungenschaften dürfen nicht zurückgedreht werden“ so Josephine Ortleb abschließend.