Die bekannteste und beliebteste Familienleistung Deutschlands -das Elterngeld- bekommt ein Revival.

Die meisten Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder – so auch in Saarbrücken und im Saarland. Der gute Einklang von Familie und Beruf ist jedoch in der Umsetzung nicht immer so einfach. Um Probleme wie den Überschuss an Bürokratie, zu wenig Teilzeitmöglichkeiten oder den Tücken des Elterngeldes im Falle von Frühchen entgegen zu wirken, wurde in Zusammenarbeit mit Familienministerin Franziska Giffey und dem BMFSFJ die Reform des Elterngeldes angestrebt. Und seit kurzem ist es offiziell: Das sogenannte zweite Gesetz zur Änderung des „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ wurde am 12. Februar mit der 2. und 3. Lesung durch die Mitglieder des Bundestages verabschiedet. Gute Neuigkeiten besonders für junge und werdende Familien, denn mit dieser Reform werden die Leistungen noch flexibler und einfacher. Es ist gut zu wissen, dass Eltern weiterhin umfassend bei der Vereinbarung von Familienleben und Beruf unterstützt werden. Mit der Reform passen wir es noch genauer an die Bedürfnisse der Eltern an und machen es ihnen leichter, sich um die wichtigen Dinge zu kümmern: Zeit mit ihren Kindern und der Familie, aber auch Zeit um den eigenen beruflichen Weg weiterzugehen. Wir unterstützen sie darin, sich Beruf und Familie partnerschaftlich aufzuteilen, wenn sie das wollen. Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus ermöglichen beides:

Mit diesen Neuerungen übertreffen wir sogar EU-Standards. Bessere Regelungen und weniger Bürokratie, das sind die Leitfäden, die die Novelle des Elternzeitgesetzes bestimmten. Eltern und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld. Der Stundenkorridor beim Partnerschaftsbonus wurde erweitert, nun kann man ihm kürzer beziehen oder früher beenden. Ein weitere Entlastung betrifft vor allem Familien mit Frühchen. Eltern besonders frühgeborener Kinder erfahren künftig dauerhaft mehr Rücksicht. Werden Kinder zu früh geboren, stehen Familien vor besonderen Herausforderungen. Sie benötigen besondere Unterstützung. Und eben hier setzt unsere neue Reform an. Indem wir mehr Unterstützung gewährleisten machen wir das Elterngeld flexibel und partnerschaftlicher und dies erreichen wir nicht zuletzt durch mehr gestaffelte Elternmonate. Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Das sah schon der Regierungsentwurf vor. Neu ist: Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier. So erhalten Eltern die Zeit, Ruhe und Sicherheit, die sie in ihrer besonderen Situation brauchen. Diese Schritte nach vorn sind wichtig um die Elternteile in ihrer Situation zu entlasten. Eltern sollen Beruf und Familie partnerschaftlich aufteilen können, wenn sie dieser Möglichkeit denn nachkommen wollen.

Gerade die momentane Zeit beweist uns, dass Hilfen wie das Elterngeld krisenfest bleiben müssen. Pandemiebedingt arbeiten viele Eltern mehr oder weniger als sonst. Wir finden, dass hierdurch keine weiteren Nachteile für Familien entstehen sollten. Deswegen haben wir die Verlängerung der Regelung zum Partnerschaftsbonus angestrebt, wenn sich nun das Arbeitspensum der einzelnen Elternteile aufgrund der Pandemie verändert hat, entfällt der Partnerschaftsbonus nicht und muss auch nicht zurückgezahlt werden. Besonders in meiner Funktion als Gleichstellungspolitikerin wünsche ich mir auch in Zukunft weitere Schritte für mehr Sorgeverantwortung von Vätern und mehr Anreize, das Elterngeld in Zukunft auf beide Elternteile zu verteilen.

Bis die Regelungen in Kraft treten gilt dennoch ein wenig Geduld zu wahren.  Am 1. September 2021 ist es dann aber so weit und die neue Reform des Elterngeldes tritt in Kraft!