Ein klares Stoppsignal für Gehsteigbelästigungen
Es ist wichtiges Signal für die Selbstbestimmung von Frauen. Wir haben im Bundestag ein das zweite Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen.
Ich finde es unerträglich, dass Frauen, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, von selbst ernannten Lebensschützer*innen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen für Schwangere belästigt und unter Druck gesetzt werden. Jede schwangere Frau hat das Recht auf einen ungestörten Zugang zu einer angemessenen Beratung. Das Gesetz ist aus meiner Sicht genau der richtige Weg.
Mit dem Gesetz soll ein ungehinderter Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, gewährleistet werden. Hierfür ist ein Verbot der Belästigung der Schwangeren sowie ein Verbot der Behinderung des Personals der Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen vorgesehen. Zur wirksamen Umsetzung dieser Verbote werden Bußgeldtatbestände von bis zu 5.000 Euro eingeführt. Durch eine bundesweite zentrale Datenerfassung soll außerdem das Wissen über die Versorgungslage verbessert werden.