FAQ
Bildungsfahrt nach Berlin

Eine Fahrt nach Berlin lohnt sich immer! Sie lohnt sich für unsere Demokratie und ihre Geschichte. Sie lohnt sich für ein Gefühl für unsere innerdeutsche Geschichte. Und eine Reise lohnt sich für Kunst, Kultur und Lebensgefühl.

Mir ist wichtig, dass Menschen aus meinem Wahlkreis die Möglichkeit haben das Haus der Demokratie, unser deutsches Parlament kennenzulernen. Wer sich etwas anschaut, mal im Plenarsaal war oder auf der Kuppel versteht meist besser, was dieses Parlament für eine wichtige Funktion für unser Zusammenleben übernimmt.

Deshalb habe ich sie im Folgenden zu zwei Möglichkeiten eines Berlinbesuchs einladen:

Schulklassen, Vereine, Verbände oder einfach interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages kann ich jährlich Gruppen von mindestens 10 Personen über den Besucherdienst der Bundestagsverwaltung in die Hauptstadt einladen. Dafür stehen den Abgeordneten Plätze für je:

  • 100 Gäste zu einem Plenarbesuch (während den Sitzungswochen des Dt. Bundestags)
  • 100 Gäste zu einem Informationsbesuch
  • 30 Gäste zusätzlich zu einem Plenar- oder Informationsbesuch im Januar, Februar, November oder Dezember

zur Verfügung, die finanziell bezuschusst werden.

Politische Informationsfahrten (BPA-Fahrten)

Darüber hinaus kann jeder Abgeordnete über das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung dreimal jährlich 50 politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem mehrtägigen und vollfinanzierten Informationsbesuch nach Berlin einladen (BPA-Fahrten).

Bitte beachten Sie, dass das Mindestalter für die Angebote des Besucherdienstes des Deutschen Bundestages bei 15 Jahren liegt bzw. für Jugendliche ab der 9. Klassenstufe gilt. Für Kinder und Schüler*innengruppen bis zur 9. Klasse gibt es ein besonderes Programm, über das Sie meine Mitarbeiterin gerne informiert. Ausführlichen Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Deutschen Bundestages: https://www.bundestag.de/besuche

Hierbei handelt es sich um eine viertägige Bildungsfahrt nach Berlin. Kernpunkte der Fahrt sind:

  • Teilnahme an einer Plenarsitzung oder Informationsveranstaltung im Deutschen Bundestag
  • Informationsgespräch in einem Bundesministerium
  • Diskussionsrunde mit Emily Vontz
  • Museums- und Ausstellungsbesuche
  • Stadtrundfahrt und der Besuch verschiedener Einrichtungen des Bundes.

Die Hotelunterkunft erfolgt in Doppelzimmern. Einzelzimmer sind grundsätzlich aufpreispflichtig. Für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung entstehen keine Kosten!

Mein Mitarbeiter Nick Henkel steht Ihnen für alle Fragen und bei Interesse zur Verfügung: josephine.ortleb.ma05[a]bundestag.de

Wer organisiert die Fahrt nach Berlin?

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben die Möglichkeit, jedes Jahr drei Besucher*innengruppen mit jeweils 50 politisch interessierten Bürger*innen aus ihrem Wahlkreis nach Berlin (und Straßburg) einzuladen. Finanziert werden die Informationsfahrten durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA).

Organisiert wird die Fahrt von Nick Henkel im Wahlkreisbüro in Saarbrücken. Er ist Ansprechpartner für eventuelle Fragen.

Wie kann ich mich anmelden?

Eine Anmeldung ist grundsätzlich nur auf Einladung der Abgeordneten möglich. Sollte Interesse an einer Berlinfahrt bestehen, dann einfach per E-Mail oder Telefon an das Wahlkreisbüro in Saarbrücken wenden: 0681 510 60 oder josephine.ortleb.wk@bundestag.de

Wann bekomme ich eine Anmeldebestätigung?

Wer im Vorfeld der Fahrt für die Schule, die Universität oder die Arrbeitsstelle eine Teilnahmebestätigung benötigt, bekommt auf Wunsch eine Bestätigung vom Wahlkreisbüro per Mail zugesandt.

Allen Teilnehmer*innen wird nach Beendigung der Fahrt eine Teilnahmebescheinigung postalisch zugesandt

Welche Kosten werden vom Bundespresseamt übernommen?
Das Bundespresseamt übernimmt die Kosten für:

  • die Hin- und Rückfahrt mit dem Zug (2. Klasse mit Reservierung)
  • die Unterbringung in Doppelzimmern (Hotel)
  • das Frühstück im Hotel
  • das Mittag- und Abendessen und jeweils ein alkoholfreies Getränk (Wenn es Teil des Programms ist)
  • den Reisebus, der uns zu den unterschiedlichen Programmpunkten bringt
Welche Kosten sind selbst zu tragen?

Einige Programmpunkte, wie Museen, Gedenkstätten usw. kosten Eintritt, welcher von den Teilnehmer*innen selbst bezahlt werden muss. Die Kosten hierfür werden den Teilnehmer*innen mit dem Programmflyer mitgeteilt und vom Wahlkreismitarbeiter auf der Hinfahrt eingesammelt. Er bezahlt für die Gruppen an den jeweiligen Programmpunkten.

Wird die Berlinreise als Bildungsreise anerkannt?

Ja. Die Berlinreise ist nach § 6 Abs. 2 des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes (SBFG) vom 10. Februar 2010, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. April 2016 (Amtsbl. I S. 382) als Weiterbildungsveranstaltung anerkannt. Es kann daher beim Arbeitgeber Bildungsurlaub beantragt werden. Eine Teilnahmebestätigung im Vorfeld der Reise kann über das Wahlkreisbüro angefordert werden. Alle Teilnehmer*innen erhalten nach der Fahrt eine Bescheinigung, dass sie an der Fahrt teilgenommen haben. Diese kann als Nachweis vorgelegt werden.

Muss ich an allen Programmpunkten teilnehmen?

Ja. Bei der Berlinreise handelt es sich um eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung. Daher ist das Programm für alle Teilnehmer*innen verpflichtend.

Muss ich ein Ausweisdokument mitführen?

Ja. Aufgrund erhöhter Sicherheitsvorschriften muss ein gültiges Lichtbilddokument (Personalausweis, Reisepass, ID-Card, etc.) mitgeführt werden. Nur so ist ein Zugang zu allen Programmpunkten (z.B. Zutritt zum Reichstagsgebäude) möglich.

Wie werden die Teilnehmer*innen untergebracht?

Die Teilnehmer*innen werden grundsätzlich in Doppelzimmern untergebracht.
Mögliche Ausnahmen sind:

  • ungerade Teilnehmerzahl
  • Unterstellungsverhältnis (bspw. Lehrer/-innen und Schüler/-innen)
  • gravierender Altersunterschied
  • ungerade geschlechtsspezifische Teilnehmerzahl
  • gesundheitliche Gründe (Vorlage ärztliches Attest)
  • Mitarbeiter*in aus dem Wahlkreis

 

Wann bekomme ich das Programm zugeschickt?

Das Programm wird vom Bundespresseamt erstellt. Sobald es dem Wahlkreisbüro vorliegt, wird es an alle angemeldeten Teilnehmer*innen per E-Mail versandt.

Wer ist Ansprechpartner*in vor und während der Reise?

Ansprechpartner ist Nick Henkel im Wahlkreisbüro in Saarbrücken. Er ist unter 0681 510 60 oder josephine.ortleb.ma06@bundestag.de erreichbar. Alle Teilnehmer*innen erhalten von ihm auch eine Handynummer, als Notfallnummer.

Wie kommt die Gruppe zu den unterschiedlichen Programmpunkten?
Das Bundespresseamt stellt uns während des gesamten Aufenthalts in Berlin einen Reisebus zur Verfügung.
Was muss ich beim Essen beachten?

Hier sind einige wichtige Informationen zur Verpflegung:

Das Frühstück
Das Frühstück im Hotel steht in der Regel als Buffet zur Verfügung.

Das Mittag- und Abendessen
Das Mittag- und Abendessen ist vom Bundespresseamt vorbestellt. Es gibt keine Möglichkeit der Auswahl.

Warum kann ich mir beim Mittag- und Abendessen kein Gericht aussuchen?
Das Bundespresseamt (BPA) schreibt im Vorfeld der Reisen die Verpflegung aller Teilnehmer*innen aus. Darauf bewerben sich die Restaurants mit bestimmten Gerichten. Das BPA schließt dann mit den passenden Restaurants einen Vertrag. Außerdem muss aufgrund des engen zeitlichen Rahmens, der Größe der Gruppe (50 Personen) und der Restaurantkapazität eine schnelle Essensausgabe gewährleistet werden. Eine “à la carte”- Bestellung ist daher nicht möglich. 

Sollte einem das Essen nicht zusagen, kann auf eigene Kosten etwas anderes bestellt werden.

Ich bin Vegetarier, was ist zu beachten?
Kein Problem. Bitte bei der Anmeldung zur Reise angeben, dass vegetarische Kost gewünscht ist. Die Restaurants kommen dem Wunsch gerne nach.

Ich esse kein Schweinefleisch, was ist zu beachten?
Kein Problem. Bitte bei der Anmeldung zur Reise angeben, dass kein Schweinefleisch gewünscht ist. Die Restaurants kommen dem Wunsch gerne nach.

Ich ernähre mich vegan, was ist zu beachten?
Leider ist es derzeit nicht möglich dem Wunsch nach veganer Kost nachzukommen.

Ich leide unter Nahrungsmittelunverträglichkeiten, was ist zu beachten?
Nahrungsmittelunverträglichkeiten müssen von den Betroffenen direkt mit dem Restaurant abgesprochen werden.