Die Pandemie hat bei Familien, bis heute ihre Spuren hinterlassen – auch finanziell. Mit den 100 Euro pro Kind unter 18 Jahren unterstützen wir gezielt Familien mit wenig finanziellem Spielraum. Das Geld kann für Ferienspaß, für Sport oder andere Freizeitaktivitäten ausgegeben werden – ganz so, wie die Familien es möchten. Diese extra Unterstützung war uns als SPD wichtig. Für die Zukunft gilt es mit der Kindergrundsicherung nun einen Paradigmenwechsel für die Unterstützung von Kindern einzuläuten. Dafür kämpfe ich.

Zum Hintergrund:
Wer Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung bezieht, hat auch ein Anrecht auf den Kinderfreizeitbonus. Die Familien müssen in den allermeisten Fällen nichts tun, um den Bonus zu erhalten. Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe (SGB XII) erhalten ihn von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, und Familien mit Sozialhilfe müssen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen. Für die individuelle Lernförderung entfällt der gesonderte Antrag auf Übernahme der Aufwendungen für die Lernförderung bis zum 31. Dezember 2023.